Im September 2014 seien nur kleine Mengen an Material in das bestehende Gelände eingebracht worden, um eine Bepflanzung zu ermöglichen. Da dies als bewilligungsfreier Unterhalt qualifiziert worden sei, habe man keine baupolizeiliche Massnahme getroffen. Im Dezember 2014 habe man dann festgestellt, dass bachaufwärts deutlich mehr Material eingebaut worden sei, aber nur noch wenige Bretter für die Hangsicherung vorhanden waren. Es sei vorsorglich eine Baueinstellung verfügt worden, um im Frühling weitere Abklärungen betreffend Naturgefahren, Gewässerunterhalt und Wald vornehmen zu können.