2. Für eine Besichtigung der Situation mit von der Gemeinde herbeigezogenen Amtsund Fachpersonen sind entsprechende Termine vorgängig gemeinsam mit uns abzusprechen. Allfällige Begutachtungskosten und Gebühren gehen zulasten der Gemeinde. 3. Der von uns geleistete Aufwand für die Rekultivierung des Böschungsbereichs A.________ und der Erhalt des Wanderweges auf unserer Parzelle ist von der Gemeinde anzuerkennen und zu unterstützen (z.B. mit einem angemessenen Kostenbeitrag oder einer jährlichen Unterhaltspauschale).