3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 27. März 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung, die angefangenen resp. noch nicht fertig gestellten Arbeiten an der Böschung vollständig einzustellen ist aufzuheben und die uns beigelegte Rechnung für die Verfügungskosten ist zu annullieren.