2. Am 27. Februar 2015 erliess die Gemeinde eine Baueinstellungsverfügung und forderte die Beschwerdeführenden auf, ab sofort kein weiteres Material in der Böschung einzubringen und die angefangenen bzw. noch nicht fertig gestellten Arbeiten an der Böschung vollständig einzustellen. Weiter setzte sie die Kosten der Verfügung auf Fr. 100.00 fest und wies darauf hin, dass sie im Frühling 2015 eine Besichtigung der Situation mit den betroffenen Amts- und Fachstellen durchführen und danach das weitere Vorgehen festlegen werde.