Die Beschwerdeführerin erklärte ihm, sie sei dabei den erodierten Hang zu begrünen. Im Dezember 2014 besichtigte ein Vertreter der Gemeinde das Grundstück erneut und stellte fest, dass im Vergleich zum September 2014 deutlich mehr Material eingebaut bzw. 2 aufgeschüttet worden war. Die Beschwerdeführerin hielt dazu auf telefonische Anfrage der Gemeinde fest, die Auffüllung betrage maximal 0.4 m. Der Materialeinbau sei noch nicht fertig und das deponierte Erdmaterial werde im Frühling fertig verteilt.