1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer des Grundstücks Adelboden Grundbuch- blatt-Nr. Z.________. Ein Teil dieses Grundstücks befindet sich in der Wohnzone W2, ein Teil in der Landwirtschaftszone und eine Teil im Wald. An der Nordgrenze des Grundstücks verläuft das Gewässer "A.________". Am 16. September 2014 stellte der Bauinspektor der Gemeinde Adelboden fest, dass im Hang, der zum Gewässer hin abfällt, kleinere Mengen Aushubmaterial eingebaut und mit Holzbrettern befestigt wurden. Die Beschwerdeführerin erklärte ihm, sie sei dabei den erodierten Hang zu begrünen.