2. Die Verfahrenskosten von Fr. 500.- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. V. Eröffnung - Herrn X.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemischten Gemeinde Diemtigen, eingeschrieben BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin