1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstücks Diemtigen Grundbuchblatt Nr. Y.________. Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 23. Februar 2015 forderte die Gemeinde Diemtigen den Beschwerdeführer auf, alle auf dem Grundstück gelagerten Materialien, die nicht mehr verwendet werden können, zu entsorgen und das vorhandene Brennholz ordentlich zu stapeln. Die Entsorgungsnachweise seien der Gemeinde auf Verlangen vorzuweisen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.