Es handelt sich beim F.________weg um eine Privatstrasse und die Benützung erfolgt – abgesehen vom Zubringerdienst – ausschliesslich durch die wenigen Dienstbarkeitsberechtigten am F.________weg. Das Konfliktpotential ist bereits aus diesem Grund als gering einzuschätzen und zudem weist auch der G.________weg nicht ein grosses Verkehrsaufkommen auf. Die Fahrgeschwindigkeit auf dem kurzen ansteigenden F.________weg ist tief und auf dem G.________weg gilt Tempo 30. Bei dieser Ausgangslage ist es auch bei Belegung des Längsparkplatzes möglich, gefahrlos vom F.________weg in den G.________weg einzubiegen.