Ausbaugrad der Strasse im Verhältnis zur Verkehrsmenge und zur Zufahrtsgeschwindigkeit sowie das Unfallrisiko. Aufgrund der äusserst geringen Verkehrsmenge auf dem vortrittsbelasteten F.________weg schätzt der OIK I die Konfliktwahrscheinlichkeit als klein ein. Zudem gelte nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) das Prinzip, dass das Verkehrsverhalten immer den lokalen Verhältnissen anzupassen sei. Der OIK I kommt zum Schluss, dass aufgrund des schwachen Verkehrsaufkommens auf dem vortrittsbelasteten F.________weg die Konfliktwahrscheinlichkeit als gering einzustufen sei.