c) Das Haus der Beschwerdegegner wurde mit Gesamtentscheid vom 17. April 2000 bewilligt. In den bewilligten Plänen ist der Längsparkplatz nicht eingezeichnet. Mit den Akten hat die Gemeinde in einem separaten Mäppchen, angeschrieben mit "visierter Plan Längsparkplatz", einen nicht unterzeichneten Plan mit Datum 28. September 2001 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 49 N. 9; BVR 2013 S. 85 E. 5.1 10