a) Auf der Parzelle der Beschwerdeführenden besteht entlang dem G.________weg ein Längsparkplatz für ein Motorfahrzeug. Der Beschwerdeführer bringt vor, ein darauf abgestelltes Fahrzeug verunmögliche die Sicht auf den G.________weg. Die Bauverwaltung habe mit Schreiben vom 24. November 2014 bestätigt, dass für den Parkplatz weder ein Baugesuch noch eine Bewilligung vorliege. Die Verkehrssicherheit gehe dem Vertrauen auf die langjährige Nutzung des Längsparkplatzes vor.