d) Der OIK I hat gestützt auf seine Feststellungen vor Ort konkret die Situation am Knoten G.________weg F.________weg beurteilt. Das Verkehrsaufkommen hat er auf 500 Fahrzeuge pro Tag geschätzt. Der Beschwerdeführer kritisiert pauschal, diese Zahl könne nicht verifiziert werden. Er erklärt jedoch nicht, inwiefern die Annahme der Fachbehörde nicht zutreffend sein sollte. Dies ist auch nicht ersichtlich. Der G.________weg erschliesst ein Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und es gilt Tempo 30. Die Einschätzung des OIK I als zuständige Fachbehörde erscheint plausibel.