Die Beschwerdegegner bringen vor, der F.________weg werde kaum befahren. Pro Tag führen lediglich etwa zwei Autos vom F.________weg in den G.________weg. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und des Charakters der betroffenen Strässchen, auf denen die Fahrzeuglenker ohnehin mit äusserst geringer Geschwindigkeit unterwegs seien, sei die Verkehrssicherheit gewährleistet.