3 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6 bis 8 5 vorgängig über die Begehung informiert worden wären oder dass sie daran hätten teilnehmen können. Der Beschwerdeführer wurde gegenüber den Beschwerdegegnern damit auch nicht benachteiligt. 4. Sichtberme und Strauch