4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegner beantragen die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde stellt keinen Antrag zum Verfahrensausgang, sie beantragt jedoch die Durchführung eines 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 Augenscheins und die Einräumung der Gelegenheit für Vergleichsverhandlungen unter den Parteien.