3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 13. März 2015 Beschwerde bei der BVE ein. Er beantragt, die in Beilage 1 zur angefochtenen Wiederherstellungsverfügung dargestellte und ab der verfügten Höhe freizuhaltende Sichtberme "Ausfahrt" sei räumlich angemessen zu vergrössern. Ferner sei den Beschwerdegegnern jegliche Nutzung des Längsparkplatzes auf ihrer Parzelle entlang dem G.________weg zu verbieten, soweit sie im Bereich der Sichtberme eine Höhe von 60 cm ab Boden übersteige; insbesondere sei im Bereich der Sichtberme das Parkieren von Fahrzeugen zu untersagen.