2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 16. Februar 2015 forderte die Gemeinde Spiez die Beschwerdegegner dazu auf, bis zum 30. April 2015 sämtliche das Lichtraumprofil bzw. die Sichtberme tangierenden Pflanzen auf eine Höhe von max. 60 cm zurückzuschneiden oder vollständig zu entfernen. Gleichzeitig wies sie auf die Straffolgen bei Nichtbefolgung hin und drohte die Ersatzvornahme an.