30. April 2014 sämtliche das Lichtraumprofil bzw. die Sichtberme tangierenden Pflanzen auf eine Höhe von max. 60 cm zurückzuschneiden oder vollständig zu entfernen. Auf Beschwerde des Beschwerdeführers hin hob die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) die Wiederherstellungsverfügung mit Entscheid vom 29. Juli 2014 wegen Verfahrensfehlern auf und wies die zuständige Baupolizeibehörde an, das Verfahren im Sinn der Erwägungen neu aufzunehmen.