c) Für das Gebäude D.________weg 20a gilt die Besitzstandsgarantie nach Art. 3 BauG und Art. 4 BO. Es darf weiterhin als Lagerschuppen genutzt werden. Es kann offen bleiben, ob das Gebäude D.________weg 20b rechtmässig als Lager bewilligt wurde. Gemäss Art. 46 Abs. 3 BauG kann nach Ablauf von fünf Jahren, seitdem die Rechtswidrigkeit erkennbar war, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nur verlangt werden, wenn zwingende öffentliche Interessen es erfordern. Das Gebäude D.________weg 20b wird seit mehr als 40 Jahren als Möbellager genutzt. Diese Nutzung führt nicht zu mehr Verkehr, als eine zonenkonforme Nutzung verursachen würde.