b) Die Gebäude D.________weg 20a und 20b liegen gemäss dem Nutzungszonenplan der Stadt Bern in der Wohnzone und sind im Bauklassenplan der Stadt der Bauklasse 3 zugewiesen. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II (ES II). Nach Art. 19 Abs. 1 und 2 BO7 sind hier bis 10 Prozent der Bruttogeschossflächen an Arbeitsnutzungen gestattet. Das Gebäude D.________weg 20a wurde laut angefochtenem Entscheid 1927 als Lagerschuppen bewilligt. Für das Gebäude D.________weg 20b hat die Vorinstanz keine Bewilligung gefunden, sie geht aber davon aus, dass das Gebäude wohl bewilligt und zwischen 1946 und 1958 erstellt wurde.