vor kurzem hatte sie ihr Verkaufsgeschäft am E.________weg 15 gegenüber den Gebäuden D.________weg 20a und 20b. Heute befindet es sich am E.________weg 1 / G.________ 38. Die Räumlichkeiten am D.________weg 20a und 20b werden von der Beschwerdegegnerin 2 auch nach dem Umzug des Verkaufsgeschäfts weiterhin als Möbellager genutzt.