1. Auf dem Grundstück Bern Kreis 5 Gbbl. Nr. F.________ (D.________weg 20a und 20b) befinden sich zwei Gebäude, welche als Lagerhäuser genutzt werden. Das Grundstück liegt in der Wohnzone und gehört dem Beschwerdegegner 1. Die C.________ (Beschwerdegegnerin 2) nutzt die Gebäude seit 1971 als Lager für ihr Möbelgeschäft. Bis 2