Hinzu kommt, dass auch weitere in Art. 6 Abs. 1 BewD genannte baubewilligungsfreie Bauvorhaben von ihren Auswirkungen her über das vorliegende Projekt hinausgehen. So kann z.B. eine nicht beheizte Kleinbaute mit 10 m2 und einer Höhe von 2,50 m bewilligungsfrei erstellt werden (Art. 6 Abs. 1 Bst. a BewD). Die Granitblöcke sind durch die Staffelung in drei Gruppen und die versetzte Anordnung sowie die Bepflanzung in Bezug auf ihre räumliche Wirkung weniger bedeutend. Die aufgestellten Granitblöcke stellen eine kleine Nebenanlage im Sinn von Art. 6 Abs. 1 Bst. b BewD dar und durften somit bewilligungsfrei aufgestellt werden. 3. Einhaltung der Bauvorschriften