der in Art. 6 Abs. 1 Bst. b BewD nicht abschliessend genannten kleinen Nebenanlagen. Baubewilligungsfrei sind neben kurzen Sichtschutzwänden auch mobile Einfriedungen, Unterstände bei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Feuerstellen, auf zwei Seiten offene, ungedeckte Gartensitzplätze, unbeheizte Schwimmbecken bis zu 15 Quadratmeter Fläche, beheizte Schwimmbecken bis zu acht Kubikmeter Inhalt, Pergolen, Gartencheminées, Brunnen, Teiche, künstlerische Plastiken, Sandkästen für Kinder, Gehege oder kleine Ställe für einzelne Kleintiere. Die Gartengestaltung mit den aufgestellten Granitblöcken ist mit diesen