c) Vorliegend haben die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten ihren Garten auf der Westseite ihrer Liegenschaft mit schmalen Granitblöcken und einigen Pflanzen umgestaltet. Wie aus den mit der Beschwerde eingereichten Fotos und den Fotos in den Vorakten ersichtlich ist, sind die Granitblöcke in drei Gruppen von sieben, drei und fünf Granitblöcken angeordnet.9 Die Gruppen bestehen aus zwei leicht verschobenen Reihen. Zwischen zwei in einer Reihe stehenden Granitblöcken besteht jeweils ein Abstand ungefähr von der Breite eines Granitblocks. Zwischen den Gruppen sind kurze Unterbrüche vorhanden, welche bepflanzt sind.