kleine Nebenanlage gelte. Zudem entbinde das Fehlen der Baubewilligungspflicht nicht von der Einhaltung der Bauvorschriften. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten bringen vor, sie hätten bereits im Rahmen der Planung der Umgestaltung des Gartens Kontakt mit der Baupolizeibehörde der Gemeinde aufgenommen, um die Baubewilligungspflicht und die Baubewilligungsfähigkeit des Projekts zu klären. Es sei ihnen mitgeteilt worden, dass das Vorhaben keiner Baubewilligung bedürfe, da es sich bei der realisierten Gartengestaltung um eine bewilligungsfreie künstlerische Plastik handle.