c) Der Beschwerdeführer reichte – nachdem das Rechtsamt Fragen zur Vertretungsbefugnis des beigezogenen Anwalts aufgeworfen hatte – die eigenhändig unterzeichnete Beschwerde innert der angesetzten Frist erneut ein. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Bewilligungspflicht