Aktenkundig ist lediglich, dass mit dem Bau im Februar 1989 begonnen wurde und dass das Erstellen und Finanzieren der drei Parkplätze auf der Nordseite der Liegenschaften Y.________Strasse 40 bis 44 gemäss Kaufvertrag Sache der Rechtsnachfolgerin des Baugesuchstellers war. Aufgrund der Angaben der Eigentümer der Liegenschaft Y.________Strasse 42, wonach sich in der Nachbarschaft niemand erinnern könne, dass der am 24. Mai 1988 bewilligte Zustand je existiert habe, und dass der heutige Zustand ihres Wissens mindestens seit 1990 bestehe, 24 ist davon auszugehen, dass die bewilligte Umgebungsgestaltung nie umgesetzt wurde.