Ob das Bauvorhaben in der Folge wie bewilligt ausgeführt wurde, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Aktenkundig ist lediglich, dass mit dem Bau im Februar 1989 begonnen wurde und dass das Erstellen und Finanzieren der drei Parkplätze auf der Nordseite der Liegenschaften Y.________Strasse 40 bis 44 gemäss Kaufvertrag Sache der Rechtsnachfolgerin des Baugesuchstellers war.