Im Übrigen wurden die Autos auf der Strasse parkiert. Es ist weder aktenkundig noch vom Beschwerdeführer hinreichend dargetan oder belegt, dass der nördliche Vorgarten vor 1971 (Inkrafttreten aBauG) aufgehoben und in einen Parkplatz umgenutzt wurde. Es ist zwar nicht bekannt, wann genau der Vorgarten auf der Nordseite entfernt wurde. Den Baubewilligungsakten Nr. 17'173 lässt sich aber entnehmen, dass der damalige Grundeigentümer im Frühjahr 1987 (erstmals) ein Gesuch für den Bau von acht Parkplätzen stellte. Damit bekundete er seinen Willen, die fragliche Fläche künftig regelmässig als Autoabstellplatz zu nutzen.