30 Jahren bestehende und funktionierende Parkplatzsituation zu ändern. Die Parkplätze seien vor Inkrafttreten der Grünflächenziffer erstellt worden; diese würde wohl sogar eingehalten. Am 30. Juni 2015 reichte die Vorinstanz die Baugesuchsakten Nr. 17'173 betreffend die Baubewilligung vom 24. Mai 1988 nach. Der Beschwerdeführer erhielt Gelegenheit, die Akten einzusehen und ergänzende Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Eingabe vom 9. Juli 1995 wies er darauf hin, dass die heutige Parkplatzsituation seit über 25 Jahren funktioniere. Die Parkplätze hätten gar nicht bewilligt werden müssen, da sie bereits bestanden hätten.