3. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 26. Februar 2015 (Postaufgabe 2. März 2015) Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) eingereicht. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung. Zur Begründung verweist er vorab auf seine Stellungnahme vom 25. Juni 2014. Zudem macht er geltend, er akzeptiere Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung nicht, da er kein öffentliches Interesse sehe, das hier tangiert werde. Die Pläne, die der Vorinstanz vorlägen, seien alt und stimmten nicht mit dem heutigen sowie dem ursprünglichen Zustand überein. Sie seien den betroffenen Eigentümern nicht bekannt. Die Umgebung sei