3 Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) 4 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 49 N. 8 5 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 49 N. 9 6 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 5 b) Die Beschwerdeführenden sind Adressaten der strittigen Anordnung. Sie sind durch diese beschwert und haben ein aktuelles und schützenswertes Interesse an deren Aufhebung oder Änderung. Sie sind somit zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die formund fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. Fristverlängerung