vom 17. Dezember 2012 bzw. in der Ausnahmebewilligung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 7. Dezember 2012 wurde unter anderem als Auflage verfügt, dass spätestens sechs Monate nach dem möglichen Bezug des Neubaus das bestehende Gebäude D.________ Nr. 44 abzubrechen und das Gelände einwandfrei zu rekultivieren sei.