1. Am 2. Oktober 2012 reichten die Beschwerdeführer bei der Gemeinde Meiringen ein Baugesuch ein, das den Abbruch und den Neubau des Wohnhauses in der D.________, den Abbruch des Wohnteils Lochern sowie den Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Neubau D.________ zum Gegenstand hatte. Mit Gesamtbauentscheid vom 17. Dezember 2012 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Vorhaben, die alle in der Landwirtschaftszone liegen. In Ziffer 3.3.3 des Dispositivs des Gesamtbauentscheids 2