Ob das Bauvorhaben in der Folge wie bewilligt ausgeführt wurde, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Aktenkundig ist lediglich, dass mit dem Bau im Februar 1989 begonnen wurde und dass das Erstellen und Finanzieren der drei Parkplätze gemäss Kaufvertrag Sache der Rechtsnachfolgerin des Baugesuchstellers war. Unter Berücksichtigung der Angaben der Beschwerdeführenden, wonach sich in der Nachbarschaft niemand erinnern könne, dass der am 24. Mai 1988 bewilligte Zustand je existiert habe, und dass der heutige Zustand ihres Wissens mindestens seit 1990 bestehe, ist davon auszugehen, dass die bewilligte Umgebungsgestaltung nie umgesetzt wurde.