sich viel mehr entnehmen, dass der damalige Grundeigentümer im Frühjahr 1987 (erstmals) ein Gesuch für den Bau von acht Parkplätzen stellte. Nach Eingang des Baugesuchs stellte die Baupolizeibehörde anlässlich einer Begehung vom 30. März 1987 fest, dass die Gartenmauern bereits abgebrochen worden waren und der nördliche Vorplatz bereits für das Abstellen von Motorfahrzeugen benutzt wurde. Die Arbeiten waren aber, wie den Fotos vom 30. März 1987 und vom 7. Mai 1987 entnommen werden kann, noch nicht fertiggestellt.