d) Den ursprünglichen Baubewilligungsakten Nr. 4564 für die Liegenschaften C.________strasse 40 und 42 von 1937 lässt sich betreffend Umgebungsgestaltung oder Parkplätze nichts entnehmen. Angesichts der Bauzeit ist nicht davon auszugehen, dass bereits damals Autoabstellplätze erstellt wurden. Wie im Bericht der Stadtgärtnerei vom 9. Juni 198719 beschrieben, war das Quartier im Strassenbereich wohl ursprünglich geprägt von durchgehenden Gartenzäunen, dahinterliegenden Hecken und Vorgärten. Parkplätze wurden vereinzelt nachträglich auf privatem Grund erstellt. Im Übrigen wurden die Autos auf der Strasse parkiert.