3. Gegen diese Verfügung haben die Beschwerdeführenden am 20. Februar 2015 (Postaufgabe 26. Februar 2015) Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) eingereicht. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Verfügung. Zur Begründung führen sie insbesondere aus, es gebe keinerlei Hinweise, dass der 1988 bewilligte Zustand je existiert habe. Diese Baupläne seien nicht Gegenstand der Steigerungsunterlagen gewesen. Falls tatsächlich eine unbewilligte Veränderung der Parkplatzsituation stattgefunden habe, sei dies geschehen, bevor sie Eigentümer der Liegenschaft geworden seien.