Die Anlage geniesse jedoch keine Besitzstandsgarantie. Die baupolizeiliche Angelegenheit betreffend Asphaltieren eines Vorplatzes und Erstellung eines zusätzlichen Abstellplatzes an der C.________strasse 42 in Biel wurde als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben und die Verfahrenskosten von Fr. 300.00 den Beschwerdeführenden auferlegt.