Mit Schreiben vom 17. Juni 2014 informierte die Baupolizeibehörde die Eigentümerinnen und Eigentümer über den nicht bewilligungskonformen Zustand und gab ihnen die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Die Beschwerdeführenden teilten daraufhin mit, sie hätten die Liegenschaft C.________strasse 42 am 23. Februar 1995 bei einer Zwangsversteigerung mit zwei Parkplätzen erworben. Auf der Nordseite seien seither keine Veränderungen vorgenommen worden. Die Parkplätze hätten bereits im Jahr 1990 bestanden. 2