1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Bellmund vom 9. Februar 2015 wird wie folgt geändert: "Ziff. 1: Der Kran auf den Parzellen Nr. Z.________ /A.________ an der B.________gasse ist bis 30. Juli 2015 vollständig zu entfernen. Es darf kein Teilstück mehr aufgerichtet bleiben." Im Übrigen wird die Verfügung bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung