1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzellen Bellmund Grundbuchblatt Nr. Z.________ und A.________. Die Grundstücke liegen in der Wohnzone und wurden früher als Werkhof genutzt. Ende Juni 2009 stellte die Baukommission der Gemeinde Bellmund fest, dass der Beschwerdeführer seinen Werkkran auf den Parzellen Nr. Z.________ und A.________ durch einen neuen, grösseren Kran ersetzt hatte. Daraufhin forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer zur Einreichung eines Baugesuchs auf.