8. Zusammenfassung und Kosten a) Die Beschwerde ist insoweit gutzuheissen, als dass die Gemeinde angewiesen wird, in Bezug auf die Fertigstellung der Umgebung, Einhaltung und Ausführung der Grünflächen, Anordnung der Parkplätze (Ziff. 4-6), die unbewilligte vierte Wohnung (Ziff. 9) sowie in Bezug auf die Versickerung (Ziff. 10) ein Wiederherstellungsverfahren einzuleiten und durchzuführen. Im Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei der unbewilligten Wohnung ist nur die Eigentümerin des Grundstücks Unterseen Gbbl. Nr. E.________ BR zu beteiligen. Bei den übrigen Verfahren müssen die Eigentümerinnen der Grundstücke Unterseen Gbbl.