Den Beteiligten 1 und 2 kann gleichzeitig die Ersatzvornahme angedroht werden (Erstellung der Pläne durch Dritte auf Kosten der Baurechtsnehmerinnen), falls die genannten Plangrundlagen nicht innert Frist eingereicht werden. Gestützt auf die Zustandserfassung sind konkrete Lösungsansätze für die Grundstückentwässerung zu erarbeiten, was allenfalls einen weiteren Bericht einer kompetenten Fachperson erfordert. Die Zustandserfassung und der Lösungsvorschlag können anschliessend dem AWA zur Beurteilung unterbreitet werden. Anschliessend sind die Massnahmen mit Wiederherstellungsverfügung unter Androhung der Ersatzvornahme anzuordnen.