g) Das weitere Vorgehen könnte sich wie folgt gestalten: Es wird ein Wiederherstellungsverfahren eröffnet. Die beiden Eigentümerinnen (von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 1 und 2) werden mit Verfügung aufgefordert, innert angemessener, nicht zu langer Frist die Plangrundlagen für die Zustandsbeurteilung der Grundstückentwässerung einzureichen. Erforderlich sind folgende, im E-Mail des AWA genannte Angaben:39  Aus dem Grundstückentwässerungsplan muss klar hervorgehen, welche Flächen wie und wohin entwässert werden.  Sämtliche Einlaufschächte müssen eingezeichnet sein.