dem Gesagten zwei wesentliche Mängel auf: einerseits wurden die Versickerungsanlagen nicht nach den Vorschriften erstellt. Dies tangiert den Gewässerschutz, und zwar unabhängig davon, ob sich in der Nähe Trinkwasserfassungen befinden oder nicht. Andererseits funktioniert die Versickerung nicht richtig, so dass Regenwasser in das abgesenkte Erdgeschoss eindringen kann. Es besteht demnach ein unrechtmässiger Zustand, der behoben werden muss. Der Vorschlag im zitierten Bericht, wonach die Versickerung weiter beobachtet werden soll, ist nicht zielführend. Beobachtet werden kann nur, ob das Wasser abfliesst bzw. ins Gebäude eindringt.