d) Am 18. April 2013 hielt die Gemeinde in einer Aktennotiz fest, die Versickerungsanlage "auf Seite Perron" entspreche nicht der Norm, und verlangte revidierte Leitungspläne. In der Begehung vom 28. November 2013 beanstandete die Gemeinde alle Versickerungsanlagen und hielt fest, die Versickerungsanlage Süd/West sei visuell nicht überprüfbar, da die Rohrleitungen in über 3 m Tiefe verliefen. Weiter hielt sie fest, dass die Rampen nicht aus sickerfähigem Belag bestünden und bei starken Niederschlägen die Untergeschosse überflutet würden. Das anfallende Wasser werde abgepumpt und im umliegenden Terrain verteilt. Die Bauherrschaft erhielt den Auftrag, mit