b) Die Beschwerdeführerin rügt, dass die Gemeinde keine Massnahmen angeordnet hat. Seit einem Jahr seien immer wieder Schläuche auf der M.________ -strasse festzustellen; aus dem Gebäude I.________ werde Wasser in die öffentliche Kanalisation gepumpt. Die Gemeinde entgegnet, die Schläuche seien im Frühjahr 2014 platziert worden, um das Oberflächenwasser abzupumpen und in den Grünstreifen zwischen der Umfahrungsstrasse und der M.________ -strasse zu entwässern. Dieses Wasser laufe sonst bei starken Niederschlägen über den nicht vorhandenen Grundstückabschluss und sorge in den Gewerberäumen für Schäden. 18